Paketboten-Schutz-Gesetz: Schluss mit der Ausbeutung

24. Oktober 2019

Endlich ist Schluss mit der Ausbeutung in der Paketbranche. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Die Nachunternehmerhaftung kommt, und das ist der SPD zu verdanken. Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer sich nicht an die Regeln halten.

Ich bin froh, dass ich als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion hier federführend mitarbeiten konnte. Wir haben klar gemacht, dass wir es nicht länger hinnehmen, wenn Nachunternehmen gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil systematisch ausnehmen.

Durch die Digitalisierung wächst der Onlinehandel rasant – und mit ihm die Paketbranche. Wir lassen nicht zu, dass dieser Boom auf dem Rücken der Zustellerinnen und Zusteller ausgetragen wird. Die meisten der großen Paketdienste arbeiten mit einer hohen Zahl von Nachunternehmen zusammen. Kontrollen des Zolls haben ergeben: Häufig sind die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche katastrophal. Überlange Arbeitszeiten und ein Stundenverdienst unter Mindestlohn sind an der Tagesordnung. Viele der Paketboten und Paketbotinnen sind zudem als Scheinselbstständige beschäftigt und werden so um den Arbeitgeberanteil für Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung betrogen.

Bisher waren die Paketdienste fein raus. Wir nehmen sie jetzt in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist.

Viele weitere Infos gibt es auf der Homepage des Buindesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Fragen und Antworten zum "Paketboten-Schutz-Gesetz"
Mitteilung des BMAS zum Paketboten-Schutz-Gesetz
Der Gesetzentwurf und meine Rede im Deutschen Bundestag

Teilen