Pflegestärkungsgesetz - Verbesserungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegekräfte

14. Januar 2015

Im April 1994 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit verabschiedet. Es trat Anfang Januar 1995 in Kraft. 20 Jahre später, am 01.01.2015, sind wichtige Reformen wirksam geworden.

Am Montag habe ich den Vorsitzenden der Caritas-Sozialstation von Erlenbach, Gerhard Schuhmacher, getroffen. Er hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Betroffenen von den zahlreichen Verbesserungen durch die Reform der Pflegeversicherung oft zu wenig wissen. Dabei bringt das Pflegestärkungsgesetz allein im ambulanten Bereich einen Mehrwert von 1,4 Mrd. Euro. Die Leistungen für die mehr als 2,6 Millionen Pflegebedürftigen werden verbessert, die etwa 3, 5 Millionen pflegenden Angehörigen entlastet und die Arbeitsbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten im stationären und teilstationären Pflegebereich verbessert.

Pflegende Angehörige profitieren von einer flexibleren Gestaltung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Durch das ebenfalls zum Jahresbeginn in Kraft getretene Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erhalten sie außerdem selbst mehr zeitliche Flexibilität, um Pflege und Beruf besser unter einen Hut bringen zu können. Sie können sich künftig bis zu 24 Monate lang bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche freistellen zu lassen. Der Anspruch sechs Monate lang ganz aus dem Beruf auszusteigen wird so ergänzt. Für die akute Kurzzeitpflege gibt es nun das Pflegeunterstützungsgeld, um einen Verdienstausfall auszugleichen.

Weiterer Schwerpunkte der Pflegereform sind die deutliche Aufstockung der Mittel für Tages- und Nachtpflege und der Ausbau sowie die erleichtere Inanspruchnahme von Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Außerdem sorgt das Gesetz für eine weitere Angleichung der Leistungen bei körperlich und bei psychisch bzw. demenziell bedingter Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige, die stärker körperlich eingeschränkt sind, können jetzt ebenfalls zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Wir Sozialdemokraten haben uns besonders für einen Pflegetarif stark gemacht. Das ist wichtig und ein großer Erfolg, denn in Zukunft werden wir engagiertes und gut qualifiziertes Pflegepersonal nur bekommen, wenn in diesem Beruf ordentlich verdient werden kann. Darüber hinaus entlastet die Reform die Pflegefachkräfte durch eine Erhöhung des Personalschlüssels. Gerhard Schuhmacher hat mir berichtet, dass die Caritas Erlenbach schon seit fünf Jahren auch 450 Euro-Kräfte nach Tarif bezahlt.

Für mich sind das wichtige Schritte, die aber mit einem zweiten Reformpaket noch in dieser Legislaturperiode weiter ergänzt werden müssen. Vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist dringend erforderlich und wird von uns schon lange gefordert. Er soll künftig fünf statt bislang drei Pflegegrade enthalten - und damit individuellere Einstufungen und passgenauere Leistungen ermöglichen.

Die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung genießt in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Gerhard Schuhmacher und ich sind uns einig, dass das Reformpaket ihre Stabilität und Zukunftsfähigkeit sichert.

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