Schnelldurchgang im Parlament für längeres Kurzarbeitergeld

18. Februar 2022

Wer wegen Corona-Einschränkungen bei der Arbeit zurückstecken muss, bleibt abgesichert: Kurzarbeit bleibt bis zum Sommer weiter einfach möglich. Und wer in Kurzarbeit bleiben muss, wird auch weiter finanziell aufgefangen.

Ich wurde in den vergangenen Wochen und Monaten von vielen gastronomischen Betrieben und Veranstaltungsunternehmen hier bei uns darauf angesprochen, dass es eng wird beim Kurzarbeitergeld. Da war es mir wichtig, schnell zu reagieren.

Der Deutsche Bundestag hat heute die maximale, ununterbrochene Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf 28 Monate verlängert. Ansonsten wären im März Beschäftigte aus der Kurzarbeit herausgefallen, die seit Beginn der Pandemie beruflich unter den Auswirkungen leiden. Auch die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen wurden bis 30. Juni 2022 verlängert. Es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Und Beschäftigte müssen auch künftig keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Besonders freut mich, dass auch die Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug bis 30.06.2022 verlängert wurde. Ab dem 4. Bezugsmonat gib es damit 70 Prozent (bzw. 77 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben), ab dem 7. Monat dann 80 bzw. 87 Prozent Kurzarbeitergeld. Ebenso bleiben Minijobs anrechnungsfrei.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Bisher haben wir in der Pandemie 43 Milliarden Euro ausgegeben, um Beschäftigte vor Arbeitslosigkeit zu schützen und Betriebe durch die Krise zu bringen. Das ist sehr viel Geld, aber es ist auch sehr gut ausgegebenes Geld. Mit der heutigen Verlängerung verhindern wir, dass auf den letzten Metern Beschäftigte doch noch ihren Arbeitsplatz verlieren und Unternehmen, die bislang durchgehalten haben, doch noch in Existenznöte geraten.

Die Ausnahmeregelung, Arbeitgebern die abgeführten Sozialbeiträge zu erstatten, wurde dagegen nicht noch einmal verlängert. Allerdings können diese dem Arbeitgeber nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Wir werden die Situation auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin ganz genau beobachten und auch nach dem 30. Juni reagieren, wenn nochmals Ausnahmeregelungen notwendig sind. Mit dem heutigen Gesetz haben wir deshalb auch die Möglichkeit geschaffen, in diesem Jahr sehr schnell wieder beim Kurzarbeitergeld nachjustieren zu können. So können auch die Betriebe besonders betroffener Branchen noch die letzten Hürden nehmen und nach den vielen Schwierigkeiten der Pandemie bald wieder durchstarten.

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