Sicherung der Rechte von hunderttausenden Beschäftigten

23. Juni 2017

Gestern haben wir im Bundestag das Gesetz zu Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassen beschlossen. Damit werden in den betroffenen Branchen die Allgemeinverbindlicherklärungen der letzten Jahre kraft Gesetzes für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet.

Als Berichterstatter der SPD-Fraktion bin ich über das Ergebnis sehr froh. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Branchen leisten wichtige Arbeit.Mit dem Gesetz konnten wir wieder Rechtssicherheit für sie herstellen.

Durch die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Formfehlern bei vergangenen Allgemeinverbindlicherklärungen waren die Sozialkassen vieler Branchen bedroht. Die Sozialkassen, gemeinsame Einrichtungen der Gewerkschaften und der Arbeitnehmerverbände, nehmen bedeutende Aufgaben im Bereich der Ausbildung und Altersversorgung wahr.

Das betrifft die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdeckerhandwerk, im Gerüstbauerhandwerk, im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, im Betonsteingewerbe, in der Steine- und Erden-Industrie, im Betonsteinhandwerk und in der Ziegelindustrie, im Bäckerhandwerk, in der Brot- und Backwarenindustrie, im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Redakteurinnen und Redakteure von Tageszeitungen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen nicht das öffentliche Interesse an den Sozialkassenverfahren in Abrede gestellt. Es hat Formfehler beanstandet, die mit dem Gesetz nun korrigieren wurden.

Damit treten wir den Bedenken des Bundesarbeitsgerichts rechtssicher und belastbar entgegen. Die Sozialkassenverfahren erhalten so die größtmögliche demokratische Legitimation.

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