Solidarität endet nicht an den Landesgrenzen

20. April 2021

Solidarität endet nicht an den Landesgrenzen. Deshalb haben wir vergangene Woche im Deutschen Bundestag den Beitritt Deutschlands zum internationalen Vertrag für den Schutz der Rechte von indigenen Völkern beschlossen – wohlgemerkt nach jahrelanger Debatte: Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist seit 1991 in Kraft. Ratifiziert haben sie bislang aber erst 23 Staaten.

Als einzige völkerrechtlich bindende Norm über eingeborene und in Stämmen lebende Völker stellt sie die derzeitige Grundlage für deren Schutz dar. Sie regelt unter anderem, dass eingeborene und in Stämmen lebende Völker angehört werden müssen, wenn auf ihrem Gebiet Rohstoffe ausgebeutet werden. Zudem müssen sie an Nutzung, Bewirtschaftung und Erhalt dieser Ressourcen beteiligt werden.

Wir setzen damit ein deutliches Signal an die internationale Staatengemeinschaft, auch wenn in Deutschland selbst keine indigenen Bevölkerungsgruppen leben: Internationale Normen, allen voran internationale Menschenrechtsübereinkommen, sind nichts weniger als die Basis einer menschenwürdigen Welt und einer menschenwürdigen Globalisierung. Am Beispiel der Abholzung der Regenwälder mit all seinen Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen sehen wir täglich, dass es immer wichtiger wird, diese Grundpfeiler zu verteidigen.

Durch den Vertrag werden nach Schätzung der Vereinten Nationen rund 5.000 indigene Völker und damit mehr als 370 Millionen Menschen in etwa 90 Staaten geschützt.

Teilen