Der Startschuss für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist gefallen. Das ist der erste Teil, der im Rahmen der sogenannten „Sportmilliarde“ in dieser Legislaturperiode vom Bund in die Sport-Infrastruktur vor Ort investiert wird.
Im September haben wir mit dem Bundeshaushalt 2025 die Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten in Deutschland bereitgestellt - die Sportmilliarde.
Nun hat es das zuständige Bundesbauministerium von Verena Hubertz in Rekordgeschwindigkeit geschafft, den Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses in die Praxis umzusetzen. Mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs fällt heute der Startschuss für die Sportmilliarde.
Für das Jahr 2025 haben wir im Deutschen Bundestag 333 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bereitgestellt.
Ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.
Die wichtigsten Eckpunkte des Programms:
➡️ Fördersumme zwischen 250.000 € und 8 Mio. € pro Vorhaben
➡️ der Bund übernimmt 45 % der förderfähigen Kosten (bei Kommunen im Nothaushalt 75 %)
➡️ möglich sind Sanierungen von Hallenbädern, Freibädern, Sporthallen und Sportplätzen – in Ausnahmefällen auch Neubauten
➡️ die Sanierung vereinseigener Anlagen ist in Abstimmung mit der Kommune möglich
Ich weiß aus vielen Gesprächen und Besuchen, wie dringend Turnhallen, Vereinsgebäude oder Sportplätze bei uns in der Region saniert werden müssen. Mit den neuen Mitteln kann genau das jetzt endlich angegangen werden. Eine Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren sind ein kraftvolles Zeichen für alle, die sich im Sport engagieren - ob auf dem Platz, in der Halle, im Schwimmbad oder im Ehrenamt. Wichtig ist auch: Wir sorgen dafür, dass das Geld schnell da ankommt, wo es gebraucht wird.
Hier gibt's weitere Infos zum Programm und zur Antragsstellung: www.bbsr.bund.de/SKS2025