Sterbehilfe darf kein Geschäft sein

17. Juni 2015

Durch mein Gespräch im Rahmen der Veranstaltungsreihe „doudrü g'hört geredt“ im Dezember letzten Jahres hat sich meine Meinung gefestigt, dass institutionelle Sterbehilfe verboten werden muss. Ich habe mich deshalb dem unter Federführung der Abgeordneten Kerstin Griese und Michael Brand/Hermann Gröhe erarbeiteten Entwurf, der die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen will und bereits über 100 Unterstützer im Parlament gefunden hat, angeschlossen und gehöre zu seinen Erstunterzeichnern. Für mich ist es wichtig, dass die Hilfe zum Selbstmord nicht gesellschaftsfähig oder sogar gesellschaftlich erwartet wird.

Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass dieses Anliegen über Fraktionsgrenzen hinweg breite Zustimmung findet. Der von mir unterstützte Vorschlag will verhindern, dass die Beihilfe zum Selbstmord zu einem Dienstleistungsangebot wird. Nicht nur gewerbsmäßige sondern auch nicht notwendig kommerziell orientierte, aber auf Wiederholung angelegte Handlungen sollen deshalb verboten werden. Eine Ausnahme sieht der Gesetzentwurf für Angehörige oder andere nahestehende Personen vor.

Der Deutsche Bundestag wird die vorliegenden Gesetzentwürfe noch vor der Sommerpause diskutieren. Die Beschlussfassung ist für November vorgesehen.

Einigkeit besteht im Deutschen Bundestag über die Notwendigkeit, die ambulante und stationäre Betreuung und Begleitung sterbenskranker Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt auszubauen. Bundesgesundheitsminister Gröhe hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der heute (Mittwoch) in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ebenfalls für Anfang November geplant, um die Bereiche Sterbehilfe und palliative Sterbebegleitung zusammenhängend zu regeln.

Bild: "doudrü g'hört geredt", Dezember 2014/Büro Bernd Rützel, MdB

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