Tarifeinheitsgesetz: Solidarisches Miteinander im Betrieb - Diskussion im Deutschlandradio - Meine Rede im Bundestag

09. März 2015

Tarifautonomie, Streikrecht und Tarifeinheit sind für uns ein hohes Gut. Mit dem Tarifeinheitsgesetz, das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wurde, soll der Grundsatz der Tarifeinheit geregelt und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Das Streikrecht bleibt dabei unangetastet.

Das Video meiner Rede im Bundestag zu diesem Thema gibt es hier, die Niederschrift hier.

Und hier (Mediathek Deutschlandradio) geht es zu meiner Diskussion im Deutschlandradio über dieses Thema. Es diskutierten mit mir Klaus Dauderstädt (Bundesvorsitzender des Dt. Beamtenbundes), LINKE-Chef Riexinger und Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall.

Das Tarifeinheitsgesetz kommt dann zur Anwendung, wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und es zu Konkurrenz kommt. Bei solch einer Tarifkollision darf es nicht dazu führen, dass ein ganzer Betrieb lahm gelegt wird und das solidarische Miteinander in Betrieben gefährdet wird. Deswegen legt das Tarifeinheitsgesetz Auflösungswege vor, die möglichst wenig in das Gefüge der Sozialpartner eingreifen, und gleichzeitig zu einer guten Lösung für eine starke Arbeitnehmerschaft führen. Der Gesetzentwurf wurde heute am Donnerstag von der Regierung eingebracht.

Wir wollen Tarifeinheit zukünftig nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip regeln. Im Fall einer Tarifkollision gilt dann der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Das ist gerecht, weil damit diejenigen Tarifkräfte gestärkt werden, die die Verhandlungen im Sinne des gesamten Betriebes führen. Die Interessen der Minderheitsgewerkschaften schützen wir mit Verfahrensregeln und Anhörungsrechten.

Und klar ist auch: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall wäre es am besten, wenn sich konkurrierende Gewerkschaften vor den Tarifauseinandersetzungen zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen.

Gemeinsame Pressemitteilung von Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales, und Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter

Foto: Mit Katja Mast, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, vor einer Sitzung unseres Ausschusses für Arbeit und Soziales"

Teilen