Tarifeinheitsgesetz stärkt die solidarische Tarifpolitik

06. Mai 2015

Die heutige Anhörung zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat klar gezeigt: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist der richtige Weg, um eine Stärkung der solidarischen Tarifpolitik zu erreichen. Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion war ich an der Anhörung beteiligt und freue mich über die Ergebnisse.

Mit dem Gesetz soll der Grundsatz der Tarifeinheit geregelt und dadurch die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gesichert werden. Es wird weder in das Streikrecht, noch in die Koalitionsfreiheit eingegriffen. Vielmehr geht es darum, zu dem bewährten Rechtszustand zurückzukehren, der vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010 galt. Damit wollen wir die Arbeitnehmerschaft stärken und einer Zersplitterung derselben entgegen wirken.

In der heutigen Anhörung wurde deutlich, dass im Fall einer Tarifkollision Lösungswege aufgezeigt werden. Tarifeinheit wird zukünftig nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip geregelt: Im Fall einer Tarifkollision gilt dann der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat.

In der Anhörung hat unter anderem der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Reiner Hoffmann, dem Gesetzesentwurf attestiert, dass er geeignet ist, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stützen. Er wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften des DGB das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ politische Grundlage des Handelns im Betrieb, in der Branche und in der Gesellschaft sei. Dies könne nun mit dem Gesetz verwirklicht werden.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier bezeichnete den Gesetzentwurf als verfassungskonform.

Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen der heutigen Anhörung und werden uns nun mit dem Koalitionspartner verständigen, welche Konsequenzen aus der Anhörung zu ziehen sind.

Foto: Mit Katja Mast, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für die Themen Arbeit und Soziales

Teilen