Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird geändert. Das hat der Bundestag heute beschlossen. Der Bundesrat soll im Laufe des Tages zustimmen. Grundlage ist eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses, der sich in dieser Woche nach langem Hin und Her geeinigt hat.
Immer wieder werde ich auf gefährliche Verkehrssituationen in unseren Kommunen angesprochen. Ich setze mich seit langem – auch als stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss – dafür ein, den Kommunen in diesem Bereich mehr Kompetenzen zuzuweisen. Nachdem eine entsprechende Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die wiederum Voraussetzung für eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, im Bundesrat gescheitert war, gibt es jetzt endlich eine Lösung.
Die jetzt gefundene Einigung ist Grundlage für eine Änderung der StVO, die der Bundesrat am 05.07.2024 beschließen soll und mit der die Kommunen mehr Flexibilität etwa bei der Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und dem Anwohnerparken erhalten. Das StVG sieht künftig vor, dass die dahingehenden Rechtsverordnungen und Anordnungen neben der Verbesserung des Schutzes von Umwelt und Gesundheit sowie der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung auch die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs berücksichtigen müssen. Die Verkehrssicherheit wird im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesvorschlag stärker hervorgehoben, was ich begrüße und wofür die SPD sich bereits in den ursprünglichen Verhandlungen zur Reform des StVG eingesetzt hatte.
Nachdem der Bundesrat eine Einigung im ersten Anlauf verhindert hatte und sich monatelang nichts zu bewegen schien, hatte ich die Hoffnung schon fast aufgegeben, dass die Vernunft sich hier noch durchsetzen würde. Jetzt ist es doch gelungen. Die Reform eröffnet den Kommunen mehr Möglichkeiten für sinnvolle Verkehrsregelungen auf ihrem Gebiet und ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Warum das Gesetz so lange blockiert wurde, erschließt sich mir nicht.
Was zählt ist das Ergebnis – und das ist ein Fortschritt für die Kommunen.