Update zum Heizungsgesetz

29. Juni 2023

Die Diskussionen in den vergangenen Wochen haben gezeigt, welche großen Herausforderungen vorliegen, wenn Klimaschutz konkret wird. Im Heizungsbereich sind alle Haushalte betroffen.

Für die SPD war und ist Leitlinie, dass wir Klimaschutz mit sozialem Zusammenhalt, sozialer Verträglichkeit und Finanzierbarkeit zusammen denken.

So haben wir den Entwurf der Bundesregierung für das Gebäudeenergiegesetz grundlegend überarbeitet:

  • Wir schaffen Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen.

Für den Einbau einer klimagerechten Heizung bekommt jeder Haushalt 30 Prozent der Ausgaben vom Staat zurück, unabhängig vom Einkommen.

Weitere 30 Prozent sollen Haushalte bekommen, deren Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.

Wer schnell eine neue Heizung einbauen lässt, kann mit der Sockelförderung und weiteren 20 Prozent auf 50 Prozent der Investitionskosten kommen, egal wie hoch das Einkommen ist. Nach 2028 sinkt dieser Bonus stufenweise.

  • Die kommunale Wärmeplanung als Grundlage der Wärmewende in Deutschland differenzieren wir in Stufen aus, damit Bürgerinnen und Bürger maximale Verlässlichkeit haben.

  • Dort wo Gasnetze weiter betrieben und auf CO2-neutrale Gase umgestellt werden sollen, erhält die Bundesnetzagentur zukünftig eine zentrale Kontrollfunktion, insbesondere zur Einhaltung der Klimaziele.

  • Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch gibt.

  • Wir schließen keine klimafreundliche Wärmetechnologie von vorneherein aus, Hauptsache sie ist mindestens 65 Prozent erneuerbar. Dazu gehören auch nachhaltige Lösungen für das Heizen mit Holz und Pellets.

Weitere Infos gibt es hier: Aktuelle Info_Klimaneutrales Heizen

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