Verbesserungen für Millionen Menschen

20. Mai 2014

Als Sprecher für Arbeit und Soziales der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion bin ich erfreut über die Einigung beim Rentenpaket.

Das ist ein großer Erfolg für uns! Die Botschaft lautet: Die abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren kommt. Und: Zeiten kurzfristiger Arbeitslosigkeit werden dabei grundsätzlich ohne Einschränkung angerechnet. Dieses Ergebnis findet die Zustimmung der gesamten Landesgruppe.

Das Rentenpaket umfasst die Rente mit 63 Jahren bei mindestens 45 Beitragsjahren, die Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie Anhebung der Reha-Leistungen. Gestern haben die Spitzen von SPD- und Unions-Bundestagsfraktion die letzten Details geklärt.

Die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren gilt für Neurentner, die mindestens 63 Jahre alt und Geburtenjahrgang 1952 oder älter sind. Für ab 1953 geborene Versicherte wird das Eintrittsalter von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.

Um einem Missbrauch durch Frühverrentung vorzubeugen, werden in den letzten zwei Jahren vor Erreichen der abschlagsfreien Rente keine Arbeitslosenzeiten anerkannt. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten durch Insolvenz oder Schließung ihres Betriebs noch kurz vor Renteneintritt unfreiwillig arbeitslos werden.

Freiwillig geleistete Beiträge können bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre berücksichtigt werden, wenn innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden. Damit helfen wir Menschen, die sich in Zeiten der Selbständigkeit freiwillig versichert haben. Hauptsächlich betrifft dies Handwerker.

Die sogenannte Mütterrente ist eine Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rente für begünstigte Mütter oder Väter kann sich um bis zu einen Entgeltpunkt erhöhen. Dies entspricht nach den ab 1. Juli 2014 geltenden Rentenwerten im Westen 28,61 Euro.

Die verabredete Möglichkeit, Arbeitsverträge auch über das tariflich vereinbarte Rentenalter hinaus befristet zu verlängern, gibt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern mehr Flexibilität beim tatsächlichen Renteneintritt. Dabei wird nicht in andere rechtliche oder tarifliche Ansprüche der Beschäftigten eingegriffen. Verlängerungen müssen noch während der aktiven Zeit vereinbart werden.

Mit der Einigung haben wir den Weg frei gemacht für wichtige Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Rentenpaket erfreut sich nicht nur breiter Unterstützung in der Bevölkerung, sondern greift insbesondere wichtige Anliegen von Gewerkschaften und Sozialverbänden auf, die das Rentenpaket daher eindeutig unterstützen.

Das Rentenpaket soll am Freitag in namentlicher Abstimmung vom Bundestag verabschiedet werden.

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