Verbesserungen zum 1. Januar 2019

18. Dezember 2018

Zum 1. Januar 2019 treten aus meinem Arbeitsbereich, der Arbeits- und Sozialpolitik gleich vier neue Gesetze in Kraft.

Diese Verbesserungen machen den Sozialstaat stärker und bringen spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose und Rentnerinnen und Rentner.

Mit der Einführung der Brückenteilzeit sorgt die SPD dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: Ab dem 1. Januar haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren.

Außerdem stärkt die SPD jenen Beschäftigten den Rücken, die von der Digitalisierung betroffen sind: Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. Denn im digitalen Wandel sollen alle den Anschluss an die neusten Entwicklungen behalten können. Durch eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte werden alle Beschäftigten entlastet.

Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der neue flächendeckende soziale Arbeitsmarkt bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro fördert der Bund ab dem 1.1.2019 Arbeit statt Arbeitslosigkeit: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende gibt es Lohnkostenzuschüsse – und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Ab 2019 können Jobcenter besser Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dadurch stehen pro Jahr bis zu 700 Millionen Euro für die Förderung Langzeitarbeitsloser zusätzlich zur Verfügung stehen. Das ist ein Wendepunkt in der Arbeitsmarktpolitik, der ohne die SPD niemals möglich gewesen wäre.

Zum 1. Januar tritt außerdem der Rentenpakt in Kraft. Er bedeutet eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 % und garantiert bis 2025 ein Rentenniveau von 48 %. Das schafft Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. Das stärkt die Verlässlichkeit der Rente. Das Ziel der SPD ist es darüber hinaus, diese „doppelte Haltelinie“ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr wird Müttern bzw. Vätern für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente ein weiteres halbes Jahr für die Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, wurde die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert. Wer früher in Erwerbsminderungsrente gehen muss, wird so gestellt, als ob er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätte. Damit packen wir unser Ziel an, dass die gesetzliche Rente auch in Zukunft reicht und alle in Würde alt werden können.

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