Verlässliche Post-Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen - Postgesetz nach 27 Jahren reformiert

13. Juni 2024

Der Deutsche Bundestag hat das geltende Postgesetz grundlegend reformiert und damit Regelungen, die noch weitgehend aus dem Jahr 1997 stammten, aktualisiert. Die fortschreitende Digitalisierung und der Boom im online-Handel haben das Tagesgeschäft verändert und neue Herausforderungen mit sich gebracht, auf die wir als Gesetzgeber jetzt reagiert haben.

Bei einer eigens organisierten Infoveranstaltung mit Verdi und der Deutschen Post in Karlstadt sowie mehreren Terminen mit Arbeitnehmern und Verantwortlichen der Deutschen Post – darunter Besuche in den Zustellstützpunkten (ZSP) Lohr und Großwallstadt – hatte ich mir in den vergangenen Monaten einen eigenen Überblick über die Situation verschafft: In den zurückliegenden 27 Jahren hat sich die Welt rasant verändert. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. In der Gesamtschau bedeute das, dass die Briefmengen im Zeitalter der Digitalisierung abnehmen, während die Paketmengen weiter zunehmen. Diese Entwicklung und die bisherigen Berechnungsgrundlagen für das Porto und den Gewinnzuschlag des Universaldienstleisters DHL hätten die Kosten für die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen zukünftig nicht mehr abgedeckt. Mit dem neuen Postgesetz ist die Ausfinanzierung nun gesichert.

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Für bessere Arbeitsbedingungen für Post- und Paketboten und eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen hatte ich zusammen mit Verdi und der Deutschen Post eine Austauschrunde in Karlstadt organisiert

Ebenfalls vereinbart ist, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibt. Moderat verlängerte Zustell-Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann. Damit sichern wir die flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen und schützen die tariflich bezahlten und mitbestimmten Arbeitsplätze bei DHL.

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Anpacken bei einer Verteiltour im Zustellbereich Lohr

Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. Als Sozialdemokrat freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis wird endlich Transparenz in den Markt gebracht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen schärfer und regelmäßig auf die Einhaltung von Mindestlohn-, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche.

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Begutachtung und Hebeprobe sperriger Pakte im ZSP Großwallstadt

Besonders wichtig war mir in diesem Zusammenhang auch, den Umgang mit schweren Paketen neu zu regeln. Nach den noch geltenden Regelungen dürfen Pakete bis zu 31,5 Kg wiegen. Das ist deutlich zu viel und richtige Schwerstarbeit, wie ich mich bei meinen Besuchen der ZSP in Lohr und Großwallstadt selbst überzeugen konnte. Dazu sind diese Pakete meist noch extrem unhandlich. Ich hatte dazu eigens Gespräche mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geführt. Jetzt bin ich froh, dass es uns als SPD-Fraktion gelungen ist im parlamentarischen Verfahren hier noch nachzuschärfen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden oder es muss ein tatsächlich geeignetes Hilfsmittel zum Einsatz kommen. "Und die bestimmt nicht irgendwer, sondern Hubertus Heil und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Und der Deutsche Bundestag muss dann beschließen, was ein geeignetes Hilfsmittel ist“, habe ich dazu in meiner Rede zum Gesetz im Deutschen Bundestag ausgeführt. Eine Sackkarre kann das für ein Paket in den fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein.

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