Vollzeit, Teilzeit und zurück: Die Brückenteilzeit kommt

22. Oktober 2018

Mit der vom Bundestag beschlossenen Brückenteilzeit schaffen wir für Teilzeitbeschäftigte zum 1. Januar 2019 endlich das Recht, zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Das hilft vor allem Frauen. Aber auch immer mehr Männer arbeiten phasenweise in Teilzeit.

Wir setzen mit der Einführung der Brückenteilzeit um, was wir im Wahlkampf gefordert haben. Die Arbeit muss zum Leben passen. Wer seine Arbeitszeit für eine Zeit lang reduziert, um Freunde oder Angehörige zu pflegen, Kinder zu erziehen oder sich weiterzubilden, muss nach einem vorher vereinbarten Zeitraum zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren können.

DAS HABEN WIR ERREICHT

Die neue Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie hilft Altersarmut zu vermeiden und Fachkräfte zu halten.

So funktioniert die Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit: Vier Voraussetzungen sind für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit erforderlich:

  1. Beschränkung der Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen 1 und 5 Jahren
  2. Mehr als 45 Beschäftigte in dem Betrieb, in dem man arbeitet
  3. Eine mehr als sechs Monate währende Anstellung im Betrieb
  4. Schriftliche Antragsstellung ohne Angaben von Gründen 3 Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitreduzierung.

Das Gesetz regelt aber noch mehr:

  1. Teilzeitbeschäftigte, die wieder mehr arbeiten wollen, bekommen mehr Rechte. Künftig müssen nicht mehr Arbeitnehmende darlegen und ggf. beweisen, dass sie für einen frei werdenden Arbeitsplatz genauso geeignet sind wie andere. Der Arbeitgebende muss ab dem 1. Januar 2019 nachweisen, dass der oder die Arbeitnehmende nicht mindestens gleich geeignet ist.

  2. Arbeit auf Abruf wird planbarer. Arbeitgebende dürfen von Arbeitnehmenden künftig nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich zu arbeiten. Ebenso darf der Arbeitgebende nur bis zu 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.

Außerdem gelten künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

DAS BEDEUTET

Die Einführung der Brückenteilzeit bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.

Viele weitere Infos finden sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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