Die Auszubildenden von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Deshalb sollen möglichst alle jungen Menschen eine Ausbildung beginnen und auch erfolgreich abschließen können – auch in Krisenzeiten.
Für viele Unternehmen ist die derzeitige Krise ein Überlebenskampf. In dieser Situation noch auszubilden, scheint oft zu riskant. Um hier gegenzusteuern, wird das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert und verbessert.
Was wird gefördert?
Ausbildungsplätze erhalten und Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden – das ist das Ziel. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wollen wir in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen unterstützen: mit Prämien und Zuschüssen.
Dass Auszubildende auf jeden Fall ihren Abschluss machen können – dafür sollen Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit, die Möglichkeiten von Auftrags- oder Verbundausbildung und Übernahmeprämien im Falle einer Insolvenz sorgen. Gefördert werden können KMU mit bis zu 499 Beschäftigten über die Arbeitsagentur vor Ort, bei Auftrags- oder Verbundausbildung über die Knappschaft-Bahn-See. Die Einschränkung auf KMU gilt im Falle der Übernahmeprämie nicht.
Verbesserungen:
für Ausbildung in KMU mit bis zu 499 Beschäftigten
verdoppelte Ausbildungsprämie (4.000 bzw. 6.000 €)
verdoppelte Übernahmeprämie (6.000 €) n
Neuer Zuschuss zur Vergütung des Ausbilders zur Vermeidung von Kurzarbeit
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zu den Kosten von externen Prüfungsvorbereitungskursen
Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen
• Wer wie bisher ausbildet – oder sogar noch mehr – erhält eine Prämie.
Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, können derzeit eine Prämie von 2.000 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag beantragen, wenn sie ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten. Die Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Wer das Angebot sogar erhöht, bekommt für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro. Diese Förderung wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Bei Aus-bildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 erhöhen wir die Prämie auf 4.000 bzw. bei Angebotserhöhung auf 6.000 Euro. Neben höheren Prämien werden die Zugangskriterien erleichtert, damit mehr Ausbildungsbetriebe die Förderung nutzen können. Zu den Kriterien im Einzelnen Homepage der BA
• Es lohnt sich, Auszubildende nicht in Kurzarbeit zu schicken.
KMU, die ihre Auszubildenden trotz der Belastungen durch die Corona-Krise weiter ausbilden, bekommen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn sie trotz erheblichen Arbeitsausfalls weder Azubis noch Ausbildende in Kurzarbeit schicken. Sie bekommen dann 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung zuzüglich 20 % pauschalierter SV-Beiträge. Zusätzlich wird ab März 2021 die Vergütung der Ausbildenden in Höhe von 50% des Bruttolohns (gedeckelt auf 4.000 Euro) zuzüglich 20 % pauschalierter SV-Beiträge bezuschusst.
Um Auszubildende beim erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu unterstützen, werden zusätzlich Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung auch während einer Teilnahme an externen Prüfungsvorbereitungskursen ermöglicht.
• Kleinstunternehmen bekommen einen Sonderzuschuss.
Unternehmen etwa in Gastronomie oder Hotellerie konnten aufgrund des Lockdowns ihrem Geschäft gar nicht oder nur im geringen Umfang nachgehen. Mit einem neuen Sonderzuschuss wollen wir helfen, dass Ausbildung trotzdem weitergehen kann: Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen erhalten einmalig 1.000 Euro, wenn sie - trotz der Einschränkungen - die Ausbildung dennoch an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben.• Wer Auszubildende übernimmt, deren Betrieb insolvent ist, erhält eine Prämie.
Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen der pandemiebedingten Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können, bekommen eine Übernahmeprämie: Wer Auszubildende aus einem anderen, insolventen Betrieb für die restliche Ausbildung übernimmt, bekommt eine einmalige Prämie in Höhe von 6.000 Euro pro übernommenem Auszubildenden. Die Übernahmeprämie wird außerdem auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemiebedingtem Grund oder einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erweitert.
• Mit Auftrags- und Verbundausbildung lässt sich ein Abbruch vermeiden.
Sollte es soweit kommen, dass ein kleines oder mittelständisches Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Ausbildung im Betrieb zeitweise nicht fortsetzen kann, wird eine Verbund- oder Auftragsausbildung, die in die Bresche springt, vorübergehend gefördert. Auch hier soll es Anpassungen geben - die Eckpunkte für die noch ausstehende Änderung sehen vor: Die Auszubildenden behalten den Ausbildungsvertrag im Betrieb, aber Teile der Ausbildung finden vorübergehend (für mindestens 4 Wochen, die auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden können) in anderen Betrieben, überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei Bildungsdienstleistern statt. Die Förderung in Höhe von 450 Euro pro Woche (maximal 8.100 Euro) soll entweder vom Stammausbildungsbetrieb (mit bis zu 499 Beschäftigten) oder dem aufnehmenden Betrieb bis 31. März 2022 bei der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See beantragt werden können. Neu ist zudem für das Jahr 2021 ein Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungskurse für die Abschlussprüfungen der Auszubildenden: Hier sollen 50 Prozent (maximal 500 Euro) der Kosten für die Prüfungsvorbereitung bezuschusst werden können.