Das Recht der Beschäftigten, im Unternehmen mitzubestimmen, wird zunehmend in Frage gestellt. Nun werden die Betriebsräte gestärkt und fit für die Zukunft gemacht.
Überall, wo es Betriebsräte und mit ihnen betriebliche Mitbestimmung gibt, ist Arbeit sicherer und besser geschützt. Aber betriebliche Mitbestimmung fällt nicht vom Himmel, sondern musste und muss weiter hart erkämpft werden. Und sie wird immer noch fast täglich in Frage gestellt. Mitbestimmungsrechte werden unterlaufen oder Mitbestimmung gar aktiv verhindert.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und der SPD-Fraktion beschlossen, dass diejenigen, die einen Betriebsrat gründen wollen, besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen.
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
Betriebsratswahlen sind zentral für die Legitimation der Betriebsräte. Für kleinere Betriebe gibt es ein vereinfachtes Wahlverfahren, es ist schneller und braucht weniger Formalitäten. Dieses vereinfachte Verfahren sollen mehr Beschäftigte und Betriebe nutzen können: Denn die Erfahrungen in den Betrieben, die das vereinfachte Verfahren nutzen, zeigen: Es macht Betriebsratsgründungen leichter. Zudem wird durch eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre dafür gesorgt, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Betriebsratswahlen wahlberechtigt sind.
Damit wahlberechtigte Arbeitnehmer*innen Wahlvorschläge zur Wahl eines Betriebsrats machen können, müssen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Um künftig mehr Beschäftigte zu motivieren, sich zur Wahl zu stellen, werden die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. So müssen in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten keine Unterschriften mehr vorliegen, in Betrieben mit mehr als 20 bis 100 Beschäftigten reichen künftig schon zwei unterstützende Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder zwanzigste Wahlberechtigte seine Unterstützung dokumentieren, 50 Unterschriften reichen immer.
Gerade bei Neugründungen von Betriebsräten wird immer wieder versucht, eine Wahl zu verhindern und Initiator*innen zu kündigen. In einer Befragung hauptamtlicher Gewerkschafter (IGM, IGBCE, NGG) gab es bei jeder siebten erstmaligen Betriebsratswahl Behinderungsversuche durch den Arbeitgeber. Deshalb soll es mehr Schutz für die Betriebsratswahl geben, insbesondere vor Kündigungen.
Bisher gibt es nur für die ersten drei Personen, die zu einer Wahlversammlung einladen, einen Kündigungsschutz vor ordentlichen Kündigungen. Künftig sollen es sechs Personen sein. Vorbereitungen zu einer Betriebsratswahl und die Versuche, Betriebsratswahlen zu behindern, beginnen aber schon, bevor überhaupt eine Einladung versandt wird.
Daher sollen auch in dieser Vorfeld-Phase Initiator*innen vor ordentlichen verhaltens- und personenbedingten Kündigungen geschützt sein, wenn sie eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beginnen.
Die SPD-Fraktion will die Rechte der Betriebsräte bei der Weiterbildung stärken und das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung verbessern: Bei Fragen der Berufsbildung soll nicht nur mit dem Arbeitgeber beraten werden können, sondern es müssen sich beide Seiten auch auf konkrete Weiterbildungsmaßnahmen einigen. Gelingt ihnen keine Einigung, kann jede Seite die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen, um eine Einigung zu erzielen.
Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Personalauswahl aber auch bei Arbeitsverfahren und -abläufen eingesetzt werden. Es soll daher klargestellt werden, dass der Betriebsrat bei Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen sowie bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unverändert mitzubestimmen hat, auch wenn KI genutzt wird.
Um betriebliche Regelungen zur mobilen Arbeit zu fördern, schaffen wir ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. So können die Betriebsräte für einen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmen bei mobiler Arbeit eintreten, um die Interessen der Beschäftigten zu stärken.
Die SPD-Fraktion konnte zudem durchsetzen, dass mit einer ergänzenden Regelung der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice verbessert wird. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert für privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, auch der Weg zu/von der Kinderbetreuungseinrichtungen ist bei Tätigkeit im Homeoffice geschützt.