Klartext

Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen

Das Teilzeit - und Befristungsgesetz kennt die sachgrundlose Befristung und die Befristung mit Sachgrund. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig. Eine sachgrundlose Befristung lehnt die SPD ab.

Eine Befristung mit Sachgrund ist völlig ausreichend: Mit ihr kann man für einen vorübergehenden Bedarf wie z. B. in der Erntezeit, in der Vorweihnachtszeit oder wenn eine neue Maschine eingeführt wird, befristen. Befristen kann man auch im Anschluss an Ausbildung oder Studium, ebenso bei Vertretungen wie Mutterschutz, Elternzeit, langen Erkrankungen, längeren Beurlaubungen. Weiter ist es möglich zu befristen bei einer „Eigenart der Arbeitsleistung“. Dies betrifft zum Beispiel das redaktionelle und künstlerische Arbeiten, RegisseurInnen, ModeratorInnen, SchauspielerInnen und ProfisportlerInnen. Auch wenn ein Unternehmer sich nicht ganz sicher ist, ob die Probezeit ausreicht, kann zu einer längeren Erprobung befristet werden. Kurz gesagt: Die Befristung mit Sachgrund ist flexibel genug für den Arbeitsmarkt.

Wer sachgrundlos befristet, überträgt die unternehmerischen Risiken auf die Beschäftigten. Sachgrundlose Befristung macht krank, verbaut Lebenschancen, verweigert Perspektiven und frustriert Menschen.

Deshalb lehnt die SPD sachgrundlose Befristungen ab, die übrigens 1985 durch Helmut Kohl eingeführt wurden. Martin Schulz hat das vor kurzem noch einmal ganz deutlich gemacht. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.