Klartext

Seit einem Gerichtsurteil im November vergangenen Jahren diskutieren Politik, Gesellschaft und Presse über den § 219a StGB. Der ist mit „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ überschrieben, führte aber zu einer Verurteilung einer Frauenärztin, die auf ihrer Homepage darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Offenbar häufen sich derzeit entsprechende Strafanzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte. Für sie müssen wir Rechtsklarheit schaffen – und ungeplant Schwangeren und ihren Partnern die Möglichkeit geben, sich zu informieren. Um es klar zu sagen: Es geht nicht darum, den Kompromiss von 1995 zum Schwangerschaftsabbruch (§218 StGB) in Frage zu stellen!

Die SPD-Bundestagsfraktion hat vor dem Eintritt in die Verhandlungen über eine Große Koalition einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet und eingebracht. Wir haben dann aber entschieden, diesen Gesetzentwurf noch nicht im Bundestag zu beraten. Offenbar ist die Union nun doch – zumindest in Teilen – offen für eine Änderung des §219a StGB. Wir haben deshalb vereinbart, als Bundesregierung einen Änderungsvorschlag vorzulegen. Das fällt in die Zuständigkeit unserer Bundesjustizministerin Katharina Barley. Ich habe größtes Vertrauen in sie, dass sie dieser Aufgabe gewohnt souverän gerecht werden wird.

Wir brauchen dringend Rechtssicherheit, damit die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche auch künftig möglich ist. Wenn aus guten Gründen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche zulässig sind, dann kann es nicht sein, dass aus Sorge vor Strafverfolgung immer weniger Ärztinnen und Ärzte diese vornehmen und Frauen in schwierigen Lebenssituationen keine Hilfe finden.