Klartext

Sachgrundlose Befristung

Wir haben im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU vereinbart, sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen einzuschränken. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Besonders in der durch die Corona-Pandemie geprägten Situation benötigen die Arbeitnehmer*innen Sicherheit im Beruf. Daher ist eine Eindämmung sachgrundloser Befristung überfällig.

Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist schon lange eine sozialdemokratische Forderung. 1985 bin ich auf die Straße gegangen und habe als Jugendvertreter gegen Helmut Kohl demonstriert, der die sachgrundlose Befristung damals eingeführt hat. 36 Jahre später will ich wieder dabei sein, wenn wir diese nun zurückdrängen.

Denn Befristungen mit und ohne Sachgrund schaffen besonders für junge Menschen massive Unsicherheiten. Sie erschweren die eigene Lebens- und Familienplanung. 2019 war fast jede zweite Neueinstellung befristet, 60 Prozent davon ohne Sachgrund. Der Gesetzentwurf von Hubertus Heil setzt den Koalitionsvertrag um:

>> Sachgrundlose Befristungen sollen auf maximal 18 Monate begrenzt werden. Die Befristung kann dabei maximal einmal verlängert werden.

>> Zudem dürfen Unternehmen mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent ihrer Belegschaft sachgrundlos befristen.

>> Auch die problematischen Kettenbefristungen sollen angegangen werden: Bei Befristungen mit Sachgrund soll eine Höchstgrenze von fünf Jahren eingeführt werden.