Klartext

Betriebsrats-Behinderung schärfer verfolgen

Auf Seite 71 haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung künftig als Offizialdelikt eingestuft wird. Es ist nur ein kurzer Satz, aber damit kommen schwere Zeiten zu auf Arbeitgeber, die die Mitbestimmungsrechte ihrer Beschäftigten missachten.

Sie bespitzeln Betriebsräte, schüchtern Kandidatinnen und Kandidaten ein und versuchen mit allen Mitteln, Wahlen zu verhindern: Obwohl die Mitbestimmung in Deutschland gesetzlich geschützt ist, gehen immer wieder Unternehmen gegen Betriebsräte vor. Das englische Fachwort dafür heißt „Union Busting“, übersetzt bedeutet das Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen.

Und leider häufen sich in den letzten Jahren die Fälle, in denen systematisch und professionell gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen vorgegangen wird. Das reicht von jungen Start-ups bis zu alteingesessenen inhabergeführten Unternehmen.

Die rechtliche Situation ist eindeutig: Das Betriebsverfassungsgesetz regelt und schützt die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer die Wahl oder die Arbeit eines Betriebsrats behindert oder stört, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Doch bisher müssen sich Betroffene selbst an die Behörden wenden. Sie stehen aber oft unter großem Druck. Deshalb werden die im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Sanktionen nur in den seltensten Fällen durchgesetzt.

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung künftig ein Offizialdelikt wird. Was heißt das?

In Zukunft müssen sich Staatsanwaltschaften von sich aus einschalten, wenn sie von dem Vorwurf erfahren, dass die Arbeit von Betriebsräten oder die Wahlen behindert werden. Der Hinweis darauf kann von einem Whistleblower kommen oder auch von Gewerkschaften, die sich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden.

Das ist ein Paukenschlag: Die Staatsanwaltschaften werden künftig die Behinderung von Betriebsratsarbeit häufiger und schärfer verfolgen. Und die schwarzen Schafe unter den Unternehmen werden zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie mit ihrer bisherigen Praxis nicht mehr durchkommen. Die Zeiten, in denen sie straffrei davon gekommen sind, sind dann vorbei.