Klartext

Zusammen mit Ronja Endres, der Vorsitzenden der BayernSPD, dränge ich auf Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht. Nachdem mehr als 100 queere Beschäftigte der katholischen Kirche öffentlich auf ihre Diskriminierung aufmerksam gemacht haben, müssen jetzt Taten folgen. Jetzt ist die Gelegenheit, das kirchliche Arbeitsrecht grundlegend zu reformieren.

Kirchenvertreter zeigen endlich die Bereitschaft, diese Situation zu beenden. Das begrüßen wir sehr – und werden von politischer Seite gerne daran mitarbeiten. Bisher bleiben den rund 1,3 Millionen Mitarbeitenden von Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden elementare Arbeitnehmerrechte verwehrt. Diese müssen endlich auch in Einrichtungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften gelten.

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß und sollte nur für die verkündungsnahen Tätigkeiten gelten. Die anderen Bereiche, die auch mit Steuergeldern unterstützt werden, müssen denselben Schutz genießen, den das gewöhnliche Arbeitsrecht bietet. Es ist wichtig, dass wir jetzt mit den Kirchenvertretern sprechen, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.

Im Koalitionsvertrag haben die drei Koalitionspartner auf Bundesebene vereinbart, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.

Die Kirchen zeigen nun Offenheit für Veränderungen. Gut so, denn es geht hier um Menschen, die gerne und engagiert bei Kirchen und Wohlfahrtsverbänden arbeiten und denen dennoch Repressalien von subtilem Druck über offene Drohungen bis hin zum Jobverlust drohen – ohne dass sie sich etwas zu Schulden haben kommen lassen. Sie werden diskriminiert wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – oder weil sie nach einer Scheidung wieder heiraten wollen. Alle Beschäftigten haben Anspruch auf die gleichen Rechte.