Wir haben dafür gesorgt, dass Ärztinnen und Ärzte künftig besser über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Frauen. Und deshalb war ich auch dafür.
Gut, dass die rot-grün-gelbe Koalition hier der gesellschaftlichen Realität entspricht. Und gut, dass wir es endlich so nennen, wie es ist: Es geht hier nämlich nicht um „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche, sondern um Information. Um wichtige Vorab-Informationen zu einem physisch und vor allem psychisch sehr fordernden Eingriff.
Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten bislang mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellten. Betroffenen Frauen wurde der Zugang zu sachgerechten Informationen erschwert. Und auch das Auffinden von geeigneten Ärztinnen und Ärzten wurde mit der bisherigen restriktiven Regelung nahezu unmöglich gemacht. Die bisherige Regelung hat insbesondere ungewollt schwangere Frauen extrem benachteiligt und sie in einer ohnehin schwierigen Phase ihres Lebens zusätzlich extrem belastet.
Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes werden übrigens dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.
Zudem sollen durch eine neue Regelung im Strafgesetzbuch strafgerichtliche Urteile wegen Werbung/Information für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Verurteilte Ärztinnen und Ärzte sollen von dem ihnen anhaftenden Strafmakel befreit werden, der sie mit Blick auf ihr Berufsethos besonders belastet.
Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat.