Klartext

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Jeder Arbeitgeber braucht ein System, mit dem die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten aufgezeichnet werden kann.

Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – vor allem, wenn sie bisher nicht ihre gesamte Arbeitszeit bezahlt kriegen. 2021 wurden in Deutschland insgesamt 893 Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Damit muss Schluss sein.

Bei der Einführung des Mindestlohn 2015 wurden die vielen Stunden überhaupt erstmals sichtbar, die Beschäftigte leisten und die unbezahlt blieben. Mit der Einführung des Mindestlohns und der Dokumentationspflicht stand erstmals klar fest, wie viele Stunden insgesamt geleistet und damit auch bezahlt werden müssen. Darauf haben alle Beschäftigten ein Anrecht, egal wie hoch ihr Lohn ist.

Ich setze mich deshalb dafür ein, schnell das Arbeitszeitgesetz anzupassen und eine gesetzliche Verpflichtung zu schaffen, die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen.

Das Gerichtsurteil lässt viele Fragen offen: Wie genau muss der Arbeitgeber aufzeichnen? Was passiert bei Verstößen? Wie lange ist Zeit, die Arbeitszeit aufzuzeichnen? Das alles muss gesetzlich geklärt werden. Wir müssen sicherstellen, dass jede Arbeitsstunde erfasst wird – egal ob sie am Arbeitsplatz oder im Homeoffice geleistet wird.

Unser Arbeitsminister Hubertus Heil bereitet bereits einen Gesetzentwurf vor. Die Aufzeichnung muss so einfach sein wie möglich, aber manipulationssicher. Je schneller wir das jetzt hinbekommen, umso besser. Davon lassen wir uns auch von Gegenwind nicht abhalten.

Manche Unternehmen fürchten in Wahrheit nämlich nicht die Arbeitszeiterfassung, sondern dass sie künftig alle Überstunden bezahlen müssen. Um das zu verschleiern, argumentieren einige aus der Opposition mit Bürokratie – und wiederum andere, auch aus der Koalition, wollen Zeit schinden. Das dürfen wir nicht zulassen.