Klartext

Der Bundestag und auch der Bundesrat haben dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zugestimmt.

Doch was die CSU sich in den letzten Wochen in dieser Diskussion geleistet hat, hat mich entsetzt. Mit falschen Zahlen hat sie einkommensschwache Menschen gegen Arbeitslose ausgespielt. Ich will ganz ehrlich sein: Es hat mich etwas enttäuscht, dass diese Strategie verfangen hat und die CSU mit diesen Lügen durchgekommen ist. Land auf, Land ab war die Rede von Beschäftigten, die mit ihrem niedrigen Lohn das komfortable Leben von Langzeitarbeitslosen finanzieren.

Das ist einfach nicht wahr. Ein Mensch, der arbeitet, hat in Deutschland mehr als jemand, der von Grundsicherung lebt. Gegenteilige Behauptungen sind Stimmungsmache auf dem Rücken von Hilfsbedürftigen. Und wer ein geringes Einkommen hat, qualifiziert sich für zahlreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen von Wohngeld bis zum Kinderzuschlag.

Wir müssen aufpassen, dass wir nicht gefühlte Wahrheiten an die Stelle von Fakten treten lassen. Das hätte verheerende Auswirkungen für unsere Demokratie.

Aber was hat die CDU/CSU mit ihrer Bundesratsblockade jetzt erreicht?

Zum einen gab es kleinere Änderungen bei den Sanktionen im Falle einer Pflichtverletzung. Diese Sanktionen betreffen nach übereinstimmender Auskunft von Fachleuten nur einen sehr geringen Teil der Menschen in Grundsicherung. 3 Prozent der Menschen werden sanktioniert, die meisten jedoch wegen Meldeversäumnisses. Dafür gelten andere Regeln als für Sanktionen wegen Pflichtverletzungen, die gerade einmal 20 % der 3 % ausmachen. Insgesamt sprechen wir hier also von 0,6 % der Bürgergeldempfänger. Es ist also ein Mensch von 200, der einfach nicht will. Die anderen sind kooperativ und machen mit. Wer so tut, dass dies ein großes Problem sei, der beleidigt die anderen 199.

Der andere Kompromiss, den wir mit der Union schließen mussten, betrifft die Karenzzeit: Ursprünglich sollten Menschen, die neu im Bürgergeldbezug sind, erst einmal zwei Jahre ohne weitere Überprüfung in ihrer Wohnung bleiben können und Vermögen bis zu 60.000 Euro nicht aufbrauchen müssen. Der Gedanke dahinter: Menschen, die jahrelang gearbeitet und sich etwas aufgebaut haben, sollten nicht sofort gleichgestellt werden mit anderen, die seit vielen Jahren keiner Arbeit nachgehen.

Die Union hat nun verhandelt, dass dieser Schutz nur ein Jahr lang gilt – und dass die Betroffenen maximal 40.000 Euro Vermögen besitzen dürfen. Das wird vor allem zu Lasten kleiner Selbstständiger gehen, die unverschuldet in Not geraten. Anders als abhängig Beschäftigte zahlen sie nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten daher auch kein Arbeitslosengeld. Wenn das Schicksal zuschlägt, müssen sie daher gleich Grundsicherung beantragen. Nun haben sie deutlich weniger Zeit, sich zu berappeln, so dass schneller der soziale Abstieg droht. Bei diesem Thema hat die Union die arbeitende Mitte im Stich gelassen.

Das Bürgergeld ist viel mehr als ein erhöhter Regelsatz. Es geht dabei vor allem darum, Langzeitarbeitslosen durch Weiterbildung eine echte Perspektive zu schaffen. Wir wollen für die Menschen die Chance auf eine langfristige Beschäftigung statt sie von Hilfstätigkeit zu Hilfstätigkeit zu schieben. Deswegen werden Aus- und Weiterbildung künftig Vorrang vor der Vermittlung haben.