Neue Wege - Erwerbsmigration
Im ganzen Land fehlen Arbeitskräfte. Wir alle merken das fast täglich – an der Fleischtheke, bei den Handwerkern, in der Projektplanung oder in der Pflege. Die Zahl der offenen Stellen war im vierten Quartal 2022 mit rund 1,98 Millionen auf dem höchsten je gemessenen Wert.
Gemeinsam mit den jeweils zuständigen Kabinettskolleginnen und -kollegen ergreift Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verschiedene Maßnahmen, um national und international Menschen für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Eine Facette ist dabei die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die das Bundeskabinett in dieser Woche beschlossen und damit das Startsignal für das Gesetzgebungsverfahren gegeben hat.
Wir werden dafür sorgen, dass die Fachkräfte ins Land kommen, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Aus meinen Gesprächen mit dem Mittelstand und dem Handwerk weiß ich, dass der Bedarf riesig ist.
Die Einwanderung von Arbeitskräften wird auf drei Säulen ruhen:
Die Fachkräftesäule bleibt das zentrale Element unserer Einwanderungspolitik.
Mit der Erfahrungssäule ermöglichen wir Menschen, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen in ihrem Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss haben, bei uns zu arbeiten.
Kern der Potenzialsäule ist die Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitssuche. Sie wird auf einem transparenten und unbürokratischen Punktesystem basieren.
Wir müssen im Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen. Die gesetzlichen Voraussetzungen werden jetzt geschaffen. An der gesellschaftlichen Akzeptanz müssen wir noch arbeiten, um unsere Attraktivität auf dem internationalen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Erfolg der Reform wird – wie immer – von der Umsetzung vor Ort abhängen. Gesellschaft und Wirtschaft sind der Gesetzgebung schon lange viele Schritte voraus. Das haben mir die vielen Anfragen zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt.