Arbeitszeit - jede Stunde zählt!
Schon bei der Einführung des allgemeinen Mindestlohns 2014 wurden Schreckensszenarien entworfen: Von einem Bürokratiemonster war die Rede. Von insolventen Betrieben, die die immer neuen Verwaltungsregeln nicht bewältigen können.
Und warum? Weil für alle Beschäftigten, die Mindestlohn erhalten oder nur geringfügig darüber liegen, feste Regeln zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wurden. Wir haben festgelegt, dass der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten festhalten und diese Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahren muss. Wir haben als Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht, wie die Dokumentation der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Die handschriftliche Aufzeichnung auf einem Stück Papier reicht aus.
Ich frage mich, wie überhaupt sonst sichergestellt werden soll, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird?
Jetzt packen die SPD und Hubertus Heil Regeln für die Aufzeichnung der Arbeitszeit aller Beschäftigten an. Wieder gibt es einen erbitterten Entrüstungssturm. Da wir aus den Erfahrungen mit der Auszeichnungspflicht aus dem Mindestlohngesetz gelernt haben, verschärfen wir einige Pflichten. Aber wir schaffen auch die Möglichkeit, dass die Sozialpartner – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – gemeinsam mittels Tarifverträgen passgenaue Lösungen für ihre jeweilige Branche schaffen.
Es geht uns nämlich nicht darum, unnötigen Aufwand für Betriebe zu schaffen. Wir wollen lediglich dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten und fehlenden Ruhezeiten geschützt werden.
Wer sich dagegen wehrt, sollte ehrlich sagen, worum es ihm geht und keine Bürokratiemonster herbeifantasieren.