Klartext

Betriebsräte behindern ist kein Kavaliersdelikt

Zum 34. Mal hat die SPD-Bundestagsfraktion Ende Mai Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrätinnen und Personalräte aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen.

Mit dabei waren auch Betriebsräte von Warema in Marktheidenfeld, Gerresheimer in Lohr und der DB Netz AG in Würzburg.

Wir diskutierten im Reichstagsgebäude über die Modernisierung und Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung. Denn die ist eine große Errungenschaft, die es stetig an die neuen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt anzupassen gilt.

Mir wurde berichtet, dass das Standing der Betriebsräte in den einzelnen Unternehmen sehr unterschiedlich sei. Während sie in vielen Unternehmen als Partner auf Augenhöhe geschätzt werden, kämpfen andere Kolleginnen und Kollegen gegen die grundsätzliche Ablehnung der Geschäftsführung.

Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion, die Behinderung der Mitbestimmung künftig als Offizialdelikt einzustufen. Dafür habe ich mich als langjähriger Gewerkschafter und Betriebsrat schon lange eingesetzt.

Damit kommen schwere Zeiten zu auf Arbeitgeber, die die Mitbestimmungsrechte ihrer Beschäftigten missachten. Denn bisher müssen sich Betroffene selbst an die Behörden wenden, wenn sie in ihren Mitbestimmungsrechten beeinträchtigt werden. Sie stehen aber oft unter großem Druck.

Deshalb müssen sich Staatsanwaltschaften künftig von sich aus einschalten, wenn sie von dem Vorwurf erfahren, dass die Arbeit von Betriebsräten oder die Wahlen behindert werden!