Klartext

Integration durch Arbeit

Der Jobturbo läuft an. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte den Jobturbo im Herbst letzten Jahres ins Leben gerufen, damit Geflüchtete schneller und mit weniger Sprachanforderungen eingestellt werden.

Es freut mich, von allen Seiten von einem Anstieg der Beschäftigung bei geflüchteten Menschen zu hören. Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung konnte die Beschäftigung von ukrainischen Staatsangehörigen, aber auch von Menschen aus den wichtigsten Asylherkunftsländern, deutlich gesteigert werden.

Sowohl in Bayern als auch bundesweit gibt es einen Anstieg bei der Erwerbsquote von Geflüchteten aus der Ukraine. Sie liegt in Bayern bei 34,5 Prozent. Das entspricht gut 37.000 Frauen und Männern. Bundesweit gehen 28,9 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer regelmäßig arbeiten.

Von Oktober 2023 bis August 2024 sind bundesweit 66 Prozent mehr ukrainische Staatsangehörige aus der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung gewechselt als im Vorjahreszeitraum. Wie im gesamten Bundesgebiet wird auch in Bayern der Zuwachs an Beschäftigung seit 2023 ausschließlich von ausländischen Staatsangehörigen getragen.

Das ist ein sehr gutes Zwischenergebnis des Jobturbos, mit dem die Integration von Geflüchteten in Arbeit beschleunigt werden soll. Was die Beschäftigten der Jobcenter hier leisten, ist bemerkenswert. Dafür danke ich ihnen.

Integration in Arbeit bedeutet auch Integration durch Arbeit. Da findet – dank der Arbeit der Beschäftigten in Jobcentern und Arbeitsagenturen – auch bei den Arbeitgebern ein Umdenken statt: Nicht für jeden Job muss man bereits zu Beginn ausgefeilte Deutschkenntnisse haben. Auch im Arbeitsalltag lernen die Beschäftigten dazu und bauen ihre Sprachkenntnisse aus.

Die von Ministerpräsident Söder immer wieder ins Spiel gebrachte „Arbeitspflicht“ für Geflüchtete bringt dagegen nichts Neues: Der Bund erlaubt es bereits jetzt allen Kommunen, arbeitsfähigen Menschen, die Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sogenannte Arbeitsgelegenheiten zuzuweisen. Das sind in der Regel gemeinnützige Tätigkeiten.

Diese Möglichkeit wird von bayerischen Kommunen allerdings sehr zurückhaltend genutzt.