EEG-Reform: Neustart für die Energiewende

27. Juni 2014

Union wollte „Bürger-Solar“ plattmachen – SPD kämpfte erfolgreich für Bagatellgrenze!

Nach harten Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern über die Reform des EEG liegt nun ein Ergebnis vor, mit dem wir aus sozialdemokratischer und bayerischer Sicht zufrieden sein können.

Eigenstrom: Die von der Union geforderte Abschaffung der Bagatellgrenzen bei der Belastung von eigenerzeugtem Strom konnte verhindert werden. Sie hätte zur Folge gehabt, dass künftig auch Eigenheimbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach zusätzlich belastet worden wären. Eine Forderung von Seehofer, die ein Anschlag auf die dezentrale, bürgernahe Energiewende war. Es wird umfassender Bestandsschutz gelten, also nur neue EE- bzw. KWK-Anlagen mit schrittweise 40 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt. Für Eigenstrom aus neuen konventionellen Anlagen ist die Umlage in voller Höhe zahlen. Industrieller Eigenstrom wird nur dann privilegiert, wenn das Unternehmen auch unter die besondere Ausgleichsregelung fällt.

Stromtrassen: Über das Bundesbedarfsplangesetz soll geregelt werden, dass Erdverkabelung auch bei bestehenden überirdischen Leitungen möglich ist. Der Ausbau der Netze ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und muss viel schneller vorankommen. Dieser sollte aber für die Bürger so verträglich wie möglich gestaltet werden. Erdverkabelung kann dafür ein Mittel sein.

Bioenergie: Bei den Biogasanlagen waren vor allem die Eingriffe in den Bestandsschutz besonders strittig. Bei der Vergütung der Höchstbemessungsleistung hat man sich daher auf eine Anhebung auf 95 Prozent geeinigt, sowie den Stichtag auf den 31.07.2014 festgesetzt. Bei Biomethan gilt nun, dass bestehende Erdgasanlagen auch weiterhin umgerüstet werden können und unter das alte EEG fallen, allerdings ist dies gedeckelt auf die derzeit mit der Anlage produzierte Strommenge.

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