Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung für alle Menschen ermöglichen

04. April 2014

Am Freitag, den 04.04., diskutierte der Bundestag über das fünfjährige Bestehen der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Aus diesem Anlass hat die SPD-Bundestagsfraktion einmal mehr erklärt, dass wir die Lebenssituation dieser Menschen in dieser Legislaturperiode konkret verbessern werden.

Gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung sind Menschenrechte. Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion zahlreiche Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lebenslagen der Menschen mit Behinderungen in Deutschland formuliert. Unser Engagement hat sich gelohnt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden die Belange von Menschen mit Behinderungen in einem Koalitionsvertrag flächendeckende Berücksichtigung. Über 20 Handlungsaufträge zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wurden in dem zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag vereinbart.

Neben der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems sowie Verbesserungen bei der Eingliederung junger Menschen mit Behinderungen in eine Berufsausbildung gehören dazu auch ein barrierefreier Zugang zu Angeboten des Tourismus, eine gezielte Unterstützung der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, Verbesserungen im Gesundheitsschutz und beim Betreuungsrecht.

Insbesondere auf dem Arbeitsmarkt stoßen Menschen mit Behinderungen immer wieder auf Barrieren. Um dies zu ändern, wollen wir die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen stärken und Arbeitgeber weiterhin für die Potenziale von Menschen mit Behinderungen sensibilisieren. Die Initiative Inklusion zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt werden wir fortführen. Für Werkstattbeschäftigte wollen wir die Übergänge zum ersten Arbeitsmarkt erleichtern und für Möglichkeiten der Rückkehr in die Werkstatt sorgen.

Eines ist klar: Teilhabe und Selbstbestimmung müssen auch im ganz alltäglichen Leben für Menschen mit Behinderungen spürbar sein. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es uns daher ein ganz besonderes Anliegen, noch in dieser Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz auf den Weg zu bringen, das diesem Anspruch Rechnung trägt. So sollen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zukünftig personenzentriert sowie einkommens- und vermögensunabhängig gestaltet und das Wunsch- und Wahlrecht gewahrt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass dieses Gesetz im Jahr 2016 verabschiedet wird und im Jahr 2017 in Kraft tritt.

Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch, dass die Betroffenen und ihre Verbände von Anfang an beteiligt werden.

Das Foto wurde anlässlich eines Besuches in den Mainfränkischen Werkstätten in Wernfeld aufgenommen.

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