Mehr und bessere Leistungen in der Pflege

24. Oktober 2014

Gesagt. Getan. Gerecht. Das Pflegestärkungsgesetz I, die erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung, wurde am 17. Oktober vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Es wird am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Es beinhaltet mehr und bessere Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Als zweite Stufe werden wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen – unter anderem zur besseren Berücksichtigung individueller Bedarfe.

Wir verbessern Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro und erhöhen die Leistungsbeträge um 4 Prozent. Um dies zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozent. Weitere 0,1 Prozent fließen in den Pflegevorsorgefonds.

Wir erhöhen die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen.
Künftig können alle Pflegebedürftigen dort diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Zudem stärken wir die häusliche Pflege. Wir bauen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege und niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen aus. Wir erhöhen den Wohngruppenzuschlag und die Zuschüsse für den barrierefreien Wohnungsumbau.

Die SPD hat sich in den Gesetzesverhandlungen durchgesetzt: Wir stellen sicher, dass Tariflöhne in Pflegevergütungsverhandlungen anerkannt werden.
Zusätzlich führen wir stärkere Kontrollmöglichkeiten ein, damit der Lohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Zudem haben wir durchgesetzt, dass für Pflegedienste die Pflicht entfällt, verschiedene Vergütungsvarianten zugleich anzubieten. Das bedeutet weniger Bürokratie. Wir haben durchgesetzt, dass die ausgebauten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zeitnah evaluiert werden - im Interesse der Pflegebedürftigen, Angehörigen und der Beschäftigten.

Foto: Mit Hilde Mattheis im Februar in der Altenpflegeschule Würzburg

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