Mindestlohngesetz bleibt nach Koalitionsausschuss unverändert

27. April 2015

Mindestlohn wirkt
Ein Vierteljahr nach seiner Einführung kann man feststellen: Der Mindestlohn wirkt und ist ein Erfolgsmodell. Deswegen ist es gut, dass Bundesarbeitsministerien Andrea Nahles nach einer ersten Bestandsaufnahme im Koalitionsausschuss Änderungen am Mindestlohngesetz ausschließt.

Die erste Zwischenbilanz des Mindestlohngesetzes fällt positiv aus – der Schutz der Beschäftigten vor Lohndumping führt zu keinem Einbruch am Arbeitsmarkt, im Gegenteil: Das Geld kommt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an, der Arbeitsmarkt boomt und die ehrlichen Arbeitgeber sind nicht mehr die Dummen. Auch der Einzelhandel profitiert mit einem kräftigen Umsatzplus. Es gibt also keine Gründe, das Mindestlohngesetz zu ändern.

Wir wollen auch weiterhin einen Mindestlohn, der wirkt. Und dafür braucht es Kontrollmechanismen, wie die Dokumentationspflicht. Ohne die Erfassung der Arbeitszeit wäre der Mindestlohn ein zahnloser Tiger – auch das hat Andrea Nahles im Koalitionsausschuss gestern richtig dargelegt und sich zurecht durchgesetzt. Es bleibt dabei: Einen Mindestlohn light wird es mit der SPD nicht geben.

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