Förderrichtlinie tritt in Kraft / Antrag ab Freitag möglich
Im vergangenen Dezember hatte der Deutsche Bundestag auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion eine Förderung für Tierheime beschlossen, die im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums (BMU) von Ministerin Svenja Schulze (SPD) bereitgestellt wurde. Insgesamt sind Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro zur Unterstützung veranschlagt. Jetzt tritt die dafür notwendige Förderrichtlinie in Kraft.
Ab Freitag können entsprechende Förderanträge gestellt werden. Es freut mich, dass es jetzt sehr rasch losgeht. Im Dezember hatte ich über die Förderung informiert und einen Austausch mit Vertretern regionaler Tierschutzvereine, u.a. aus Main-Spessart und Aschaffenburg, und von Landestierschutzverbänden, darunter Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, initiiert. In den vergangenen Monaten hat das BMU unter Mitwirkung des Deutschen Tierschutzbundes die Förderrichtlinie erarbeitet, mit dem Ziel einer möglichst unbürokratischen Beantragung und Auszahlung der Mittel. Und die sind die dringend notwendig.
Hatten es die Tierheime schon vor der Corona-Pandemie nicht leicht, sind die finanziellen Probleme noch einmal gewachsen, wie mir in etlichen Gesprächen mitgeteilt wurde: In vielen Fällen fallen Spenden weg und können Vereinsaktivitäten nicht durchgeführt werden, mit denen normalerweise Spenden gewonnen werden. Fehlende Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf kommen hinzu.
Der Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro pro Tierschutzverein bzw. Träger eines Tierheimes ist da eine willkommene Ergänzung, wie mir immer wieder gesagt wird. Auch wenn der ein oder andere Verein sicher mehr erhofft hätte, die Tierschutzvereine sind gerade über jede Unterstützung froh. Der SPD-Bundestagsfraktion war es enorm wichtig, die vom Ehrenamt getragenen Tierheime in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Die eigentlich zuständige Bundesministerin Klöckner (CDU) hatte die Bereitstellung von Fördermitteln für ihr Ministerium (Ernährung und Landwirtschaft) hingegen abgelehnt.
Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Am kommenden Freitag, 23. April 2021, wird die Internetseite mit allen Informationen und den Antragsunterlagen für einen Zeitraum von vier Wochen freigeschalten. Weitere Infos gibt es auf der Seite des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/
Hier finden Sie meine Pressemitteilung zum Gespräch im Dezember